An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, die Bewilligungsverfahren zur «Umnutzung ehemalige Kartonfabrik zu einer Wohnen-Gewerbe-Mischnutzung» als prioritär zu bezeichnen. Davon betroffen ist sowohl das Baubewilligungsverfahren, wie auch das Nutzungsplanverfahren (geringfügige Änderung der Bestandeszone). Durch den Beschluss erhalten die Leitbehörden die Möglichkeit, Massnahmen zu ergreifen, damit die Verfahren möglichst rasch behandelt werden. Dies jedoch immer unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (z.B. Auflagefrist beträgt unverändert 30 Tage).