26. Nov 2021
In der Stadt Bern sollen in den nächsten Jahren drei Schulen saniert werden. Um den Schulbetrieb auch während dieser Zeit sicherzustellen, zieht die Schule für Gestaltung für 10 Jahre in den Bernapark. Eine Kantonale Überbauungsordnung schafft die Voraussetzung für das Provisorium. Nach der öffentlichen Mitwirkung im vergangenen Mai legt der Kanton nun die aktualisierten Planunterlagen für das Schulraumprovisorium Bernapark vom 26. November 2021 bis zum 7. Januar 2022 öffentlich auf.
Die Schule für Gestaltung an der Schänzlihalde sowie die Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld werden in den nächsten Jahren saniert und erweitert. Aus diesem Grund wird die Schule für Gestaltung ab Mitte 2024 für zehn Jahre den Schulbetrieb ins Provisorium im Bernapark verlegen. So kann das sanierte Gebäude an der Schänzlihalde ab 2026 von den Gymnasien als Zwischenlösung genutzt werden.
Die Bernapark AG, Grundeigentümerin und Bauherrin, stellt die erforderlichen Flächen von rund 20'000 Quadratmetern mit einer Sanierung und Aufstockung der bestehenden Gebäude zur Verfügung für den provisorischen Schulraum. Eine Kantonale Überbauungsordnung schafft die Voraussetzung für das Provisorium.
Im Beisein von Regierungsrätin Evi Allemann fand im Mai 2021 die offizielle Informationsveranstaltung zur Kantonalen Überbauungsordnung statt. Daraufhin lief die öffentliche Mitwirkung bis zum 10. Juni 2021. Insgesamt gingen sechs Mitwirkungseingaben aus der Nachbarschaft und Lokalpolitik sowie entsprechende Mitberichte der involvierten kantonalen Fachstellen ein. Die Planunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und den kantonalen Fachstellen im Rahmen der offiziellen Ämterkonsultation zugestellt. Die Direktion für Inneres und Justiz informierte heute, dass die erneut aktualisierten Planunterlagen zur Kantonalen Überbauungsordnung mit Baugesuch nun vom 26. November 2021 bis zum 7. Januar 2022 öffentlich aufgelegt werden.
Öffentliche Auflage und Baupublikation
Im Rahmen der öffentlichen Planauflage, die im Anzeiger Region Bern und im Amtsblatt publiziert wird, können allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden. Die Unterlagen sind bei der Gemeinde Stettlen und dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sowie auf deren Webseiten einsehbar. Die Leitung des Planungsverfahrens liegt beim AGR.